Alexander Heim. Foto: Solida

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SOLIDA: Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Alexander Heim erläutert Neuerungen

Die gute Nachricht lautet: Steuerlich werden 2017 alle Bürger entlastet. Vom erhöhten Grundfreibetrag (um 168 Euro auf 8.820 Euro) und einem leicht verschobenen Einkommensteuer-Tarifverlauf profitieren alle Steuerzahler. Familien haben durch das um 2 Euro je Kind erhöhte Kindergeld mehr im Geldbeutel, alternativ vom  höheren Kinderfreibetrag.

Besserverdiener ab 6.500 Euro Brutto-Monatseinkommen dagegen haben insgesamt etwas weniger in der Tasche als im Vorjahr, weil es bei der Sozialversicherung einige Erhöhungen gibt.

Der allgemeinverbindliche Mindestlohn steigt ab 1.1.2017 um 34 Cent pro Stunde auf 8,84 Euro. Nur für Langzeitarbeitslose, Pflichtpraktikanten und Auszubildende gelten Ausnahmen. Die Künstlersozialabgabe wird Anfang 2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent gesenkt.

Wer wegen seines Jobs umzieht und die Kosten dafür selbst trägt, kann sie als Werbungskosten absetzen. Die meist hohen Ausgaben für die Spedition, für die Wohnungsbesichtigungen sowie Maklerkosten lassen sich steuerlich geltend machen. Dazu sind Einzelnachweise nötig. Darüber hinaus gibt es für „sonstige Kosten“ eines beruflich bedingten Umzugs eine Umzugskostenpauschale.

Für Umzüge ab Februar 2017 ist sie höher als bislang. Die Verlustverrechnung im  Körperschaftsteuerrecht wird um einen sog. fortführungsgebundenen Verlustvortrag erweitert. Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Geschäftsbetrieb der Körperschaft  auch nach dem Anteilseignerwechsel fortgeführt wird und eine anderweitige Nutzung  der Verluste ausgeschlossen ist.  Ob derGeschäftsbetrieb unverändert bleibt, soll nach qualitativen Merkmalen zu beurteilen sein. Dazu gehören vor allem die angebotenen Dienstleistungen oder Produkte, der Kundenkreis, die bedienten Märkte und die  Qualifikation der Arbeitnehmer.

 

SOLIDA Steuerberatungsgesellschaft mbH
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