Sebastian Will, Diana Breidung und Ewald Knöll. Foto: Fotostudio Lippert

Sebastian Will, Diana Breidung und Ewald Knöll.
Foto: Fotostudio Lippert

KNÖLL & PARTNER: Ausgewählte Themen von Steuerberaterin Diana Breidung

Das Jahr 2017 bringt wieder viele steuerliche Änderungen mit sich. Anhand  ausgewählter Themen gibt Steuerberaterin Diana Breidung einen kleinen Einblick.

Erbschaftsteuerreform: Die Neufassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ist beschlossen. Die Neuerungen gelten rückwirkend ab dem 01.07.2016. Alle  Schenkungen und Erbschaften von Betriebsvermögen, die vom 01.07.2016 bis heute stattgefunden haben und zukünftig erfolgen, werden anhand der neuen Gesetzeslage beurteilt. Das neue Gesetz betrifft nur die Vererbung oder das Verschenken von Betriebsvermögen. Zwar bleibt der Umfang der Steuerbefreiung (von 85 % oder 100 % des begünstigten Betriebsvermögens) grundsätzlich erhalten. Die Bedingungen für die Steuerbefreiungen werden jedoch verschärft.

Neue Ladenkassen erforderlich: Unternehmer sollten ab dem Jahr 2017 nur noch  elektronische Ladenkassen einsetzen, die Einzeldaten speichern können und einen Datenexport ermöglichen. Werden die alten Kassen weiter im Unternehmen eingesetzt, besteht ab dem Jahr 2017 die Gefahr, dass die Finanzverwaltung Umsätze
hinzuschätzt.

Rückwirkende Rechnungsberichtigung: Der Bundesfinanzhof hat die rückwirkende Rechnungsberichtigung bestätigt. Eine Rechnungskorrektur per Korrekturdokument
wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde.

Keine Belegpflicht mehr: Ab der Steuererklärung für 2017 entfällt die Pflicht, Belege  an das Finanzamt miteinzureichen. Für Spenden, die ab 01.01.2017 gemacht werden,  braucht der Spendennachweis nicht mehr der Einkommensteuererklärung beigefügt werden. Die Bescheinigung muss dem Finanzamt nur noch auf Anforderung vorgelegt werden. Aber: Der Steuerzahler muss die Bescheinigungen mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheides aufbewahren.

 

KNÖLL & PARTNER Steuerberater
Am Berg 7,36119 Neuhof
Telefon: (06655) 9656-0, www.knoell-partner.de